Ombudsstelle
Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir wollen es ganz genau wissen:
- Wie zufrieden sind Sie mit unserem Service?
- Haben Sie vielleicht eine Beschwerde?
- Können wir etwas verbessern?
Wir brauchen Ihre Wünsche und Ideen, um besser zu werden.
Ihre Brigitte Gasser & das Ombudsteam

Hausordnung der Sparkasse Bregenz Bank AG
Diese Hausordnung gilt für alle Geschäftsräumlichkeiten der Sparkasse Bregenz Bank AG und deren Filialen, inklusive der Zugänge und Eingangsbereiche.
- Um Missverständnisse zu vermeiden, verweisen wir auf das Bundesgesetz über das
Verbot der Verhüllung des Gesichtes in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz AGesVG). Beim Betreten der Geschäftsräumlichkeiten dürfen keine Kleidungsstücke oder sonstige Accessoires (z.B. Motorradhelme, Faschingsmasken, Schal, Tücher, usw.) getragen werden, die Ihr Gesicht vollständig oder teilweise verhüllen. Diese Maßnahme dient neben Sicherheitsgründen, dem o.a. AGesVG und auch der gesetzlich erforderlichen
Überprüfung der Identität im Zuge von Bankgeschäften.
- Jedes lärmende, aggressive oder sonstige ungebührliche Verhalten gegen andere Kunden oder gegen unsere MitarbeiterInnen wird nicht geduldet und ist untersagt.
- Das Betreten/Befahren der Geschäftsräumlichkeiten mit Fahrzeugen (Fahrrad, Roller, Skateboard, Inlineskates, Rollschuhen, usw. ...) ist untersagt. Kleinkinder mit Ihren Spielzeugen sind natürlich willkommen.
- Der Zutritt mit Waffen aller Art ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Exekutivbeamte im Dienst, von der Sparkasse Bregenz Bank AG beauftragte
Dienstleister und/oder engagiertes Sicherheitspersonal. - Der Zutritt mit Tieren ist gestattet, sofern diese an der Leine geführt werden und
einen Beißkorb tragen und sich keine anderen Personen gestört oder bedroht fühlen. Ist das der Fall, muss das Tier die Geschäftsräumlichkeiten der Sparkasse Bregenz Bank AG verlassen. - Der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Kunden-Zonen, ist nur für die Dauer und
zum Zwecke der Erledigung von Bankgeschäften gestattet. - Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist ein entsprechender Diskretionsabstand zu anderen
Kunden, die gerade bedient werden bzw. die sich an SB-Geräte selbst bedienen, einzuhalten. Bitte beachten Sie entsprechende Markierungen und Hinweise. - In den Geschäftsräumlichkeiten der Sparkasse Bregenz Bank AG ist der Konsum sowie
jeder sonstige Gebrauch von Alkohol oder anderen Rausch- und Suchtmitteln aller Art ausnahmslos verboten. Offensichtlich betrunkenen oder unter dem Einfluss eines anderen Rauschmittels stehenden Personen kann der Aufenthalt in den Geschäftsräumlichkeiten untersagt werden. - Der Verzehr von Speisen und Getränken (Fast Food, Eistüten, ...) ist in den öffentlich zugänglichen Bereichen und speziell in den SB-Zone untersagt.
- Jegliche Verschmutzung der Geschäftsräumlichkeiten, Foyers und der SB-Automaten ist zu vermeiden. Verwenden Sie zur Entsorgung von Abfall die aufgestellten Mülleimer.
- In den Geschäftsräumlichkeiten der Sparkasse Bregenz Bank AG besteht ein generelles Rauchverbot.
- Das Hantieren mit gefährlichen Stoffen (Feuerwerkskörper, Gas, ...), übelriechenden
und ekelerregenden Stoffen, sowie offenes Feuer ist generell verboten! Betriebsnotwendige Ausnahmen (erforderliche Schweißarbeiten, Ballongas, usw.) sind mit dem Sicherheitsbeauftragten abzustimmen. - Jegliche Bild- und Tonaufnahmen in den Geschäftsräumlichkeiten sind nur mit
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Sparkasse Bregenz Bank AG gestattet.
Unsere MitarbeiterInnen sind dazu angehalten, auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zu achten. Werden diese missachtet, sind die MitarbeiterInnen berechtigt, die dagegen verstoßenden Personen aus den Geschäftsräumlichkeiten zu verweisen bzw. allenfalls bei schwerwiegenden Verstößen auch ein Hausverbot auszusprechen.
Diese Ermächtigung gilt auch für von der Sparkasse Bregenz Bank AG beauftragtes Sicherheitspersonal.
Die Sparkasse Bregenz Bank AG behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechtes die Exekutive einzuschalten.