Wichtige Infos zur neuen Zahlungsverkehrsrichtline PSD2


Am 14.09.2019 treten die technischen Regulierungsstandards (RTS) der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU in Kraft. Ein Ziel dieser EU-Richtlinie ist unter anderem eine weitere Verbesserung der Sicherheit von Zahlungsdiensten.

Hier finden Sie alle Informationen über die Auswirkungen.

Sie verwenden

Sie verwenden telebanking MBS (ELBA) von Erste Bank und Sparkasse

Am 14.09.2019 treten die technischen Regulierungsstandards (RTS) der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU in Kraft. Ein Ziel dieser EU-Richtlinie ist unter anderem eine weitere Verbesserung der Sicherheit von Zahlungsdiensten.

Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, stellen wir Ihnen seit Mai 2019 die neue telebanking MBS-Version (ELBA-Version 5.8.2) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Diese telebanking MBS-Version ist ab 14.09.2019 verpflichtend zu verwenden, sofern Sie ab 14.09.2019 noch Aufträge via smsTAN freigeben wollen oder die aktuellen Kontoauszugs- und Umsatzinformationen erhalten wollen. Dies gilt für sämtliche integrierte österreichische Banken in Ihre telebanking MBS-Software. Wir empfehlen Ihnen, unbedingt rechtzeitig vor dem 14.09.2019 ein Update auf die neue telebanking MBS-Version (ELBA-Version 5.8.2) durchzuführen.

Sie verwenden ein MBS-fähiges Programm einer anderen österreichischen Bank

Am 14.09.2019 treten die technischen Regulierungsstandards (RTS) der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU in Kraft. Ein Ziel dieser EU-Richtlinie ist unter anderem eine weitere Verbesserung der Sicherheit von Zahlungsdiensten. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, stellt Ihnen Ihre lizenzgebende Bank eine neue MBS-Programm-Version zur Verfügung.

Das Update auf diese PSD2-fähige MBS-Programm-Version ist bis spätestens 14.09.2019 verpflichtend durchzuführen, sofern Sie ab 14.09.2019 noch Aufträge via smsTAN freigeben wollen oder die aktuellen Kontoauszugs- und Umsatzinformationen erhalten wollen.

Dies gilt für sämtliche österreichische Banken.

 

Sie verwenden Telebanking Pro von Erste Bank und Sparkassen

Am 14.09.2019 treten die technischen Regulierungsstandards (RTS) der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU in Kraft. Ein Ziel dieser EU-Richtlinie ist unter anderem eine weitere Verbesserung der Sicherheit von Zahlungsdiensten.

Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird auch Ihr Telebanking Pro nach und nach angepasst.

 

Was ist zu beachten?

  • Verpflichtende PIN-Eingabe bei smsTAN in Telebanking Pro ab 19.08.2019!

Ab 19.08.2019 muss in Telebanking Pro die PIN des Verfügers (zusätzlich zur TAN) bei smsTAN-Auftragsfreigaben eingegeben werden.

Dies betrifft sowohl Erste Bank und Sparkasse als auch sämtliche österreichische Fremdbanken, die Sie in Telebanking Pro integriert haben.

  • Was können Sie tun, wenn Sie Ihre Verfüger-PIN von Erste Bank und Sparkasse nicht kennen/haben?

Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich bei unserem Telebanking Pro Helpdesk. Die PIN kann Ihnen ausschließlich auf dem Postweg zugestellt werden. Kalkulieren Sie deshalb bitte ausreichend Zeit dafür ein.

-       Tel.Nr.: +43 (0)50100 50195

-       E-Mail: telebankingpro@s-servicecenter.at

  • Was können Sie tun, wenn Sie Ihre Verfüger-PIN von einer österreichischen Fremdbank nicht kennen/haben?

Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Fremdbank-Kundenbetreuer oder dem MBS-Helpdesk der Fremdbank.

Eine Übersicht der MBS-Helpdesk-Kontaktdaten der Fremdbanken finden Sie hier.

  • Sie verwenden ausschließlich cardTAN als Freigabemethode?

Sie müssen nichts tun. Bei cardTAN gibt es keine Änderungen.

  • Sie möchten s Identity, unser innovatives und komfortables Freigabeverfahren, in Telebanking Pro verwenden?

Wir arbeiten mit Hochdruck daran s Identity in Telebanking Pro verwendbar zu machen. Sie erhalten Informationen dazu direkt in Telebanking Pro.

 

  • Kontoauszugs- und Umsatzinformationen - betrifft ausschließlich integrierte MBS-Fremdbanken in Telebanking Pro!
    • Für die Abfrage von aktuellen Kontoauszugs- und Umsatzinformationen zu Ihren in Telebanking Pro integrierten MBS-Fremdbankkonten ist bis spätestens 14.09.2019 pro integrierter MBS-Fremdbank ein Zertifikat zu signieren. Dieses gilt ab Signatur 20 Jahre lang.
    • Für in Telebanking Pro integrierte Konten von Erste Bank und Sparkassen ist kein Zertifikat zu signieren!

 

Hier finden Sie nützliche Anleitungen rund um das Thema Zertifikate für MBS-Kommunikationsberechtigte in Telebanking Pro.

  • Haben Sie MBS-Fremdbanken vor dem 11.06.2019 in Ihr Telebanking Pro integriert, so haben Sie ab sofort bis 14.09.2019 Zeit um ein Zertifikat zu signieren. Hier finden Sie eine Klick-für-Klick-Anleitung hierfür.
  • Möchten Sie MBS-Fremdbanken neu in Ihr Telebanking Pro integrieren? Beachten Sie dabei bitte, dass Sie dabei auch ein Zertifikat signieren müssen, um ab 14.09.2019 aktuelle Kontoauszugs- und Umsatzinformationen von dieser MBS-Fremdbank zu erhalten. Hier finden Sie eine Klick-für-Klick-Anleitung hierfür. 
  • Möchten Sie einen bestehenden MBS-Kommunikationsberechtigten durch einen neuen MBS-Kommunikationsberechtigten ersetzen? Beachten Sie dabei bitte, dass Sie dabei auch ein Zertifikat für den neuen MBS-Kommunikationsberechtigten signieren müssen, um ab 14.09.2019 aktuelle Kontoauszugs- und Umsatzinformationen von dieser MBS-Fremdbank zu erhalten. Hier finden Sie eine Klick-für-Klick-Anleitung hierfür. 
  • Möchten Sie ein aktives Zertifikat widerrufen? Beachten Sie dabei bitte, dass Sie ohne aktives Zertifikat ab 14.09.2019 keine aktuellen Kontoauszugs- und Umsatzinformationen zu Ihren MBS-Fremdbankkonten erhalten. Hier finden Sie eine Klick-für-Klick-Anleitung hierfür. 
  • Möchten Sie ein aktives Zertifikat durch eine neues ersetzen? Hier finden Sie eine Klick-für-Klick-Anleitung hierfür. 

English Support

For English support please contact our Telebanking Pro Helpdesk

+43 (0)50100 50195

telebankingpro@s-servicecenter.at