CSDDD: Neue Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

07.11.2024

Die neue EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) rückt das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus der Unternehmensführung. Ein Webinar von Erste Bank und Sparkasse, Intermarket und Deloitte gab wertvolle Einblicke in die CSDDD und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten.

Am 5. Juli 2024 wurde die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrecht- und Umweltstandards in der Aktivitätskette. Bis Juli 2026 ist die Richtlinie von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Damit wird ein wichtiger Bestandteil des europäischen Green Deals auch für österreichische Unternehmen relevant. Für Unternehmen ist es wichtig, sich frühzeitig mit der CSDDD auseinanderzusetzen – unabhängig

Die CSDD fordert nicht nur Transparenz, sondern auch ethische und finanzielle Verantwortung. © Adobe Stock

Die CSDD fordert nicht nur Transparenz, sondern auch ethische und finanzielle Verantwortung. © Adobe Stock

Am 5. Juli 2024 wurde die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrecht- und Umweltstandards in der Aktivitätskette. Bis Juli 2026 ist die Richtlinie von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Damit wird ein wichtiger Bestandteil des europäischen Green Deals auch für österreichische Unternehmen relevant. Für Unternehmen ist es wichtig, sich frühzeitig mit der CSDDD auseinanderzusetzen – unabhängig

davon, ob sie direkt oder indirekt über die Aktivitätskette von der Richtlinie betroffen sind.

Das EU-Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro. Diese Richtlinie zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu kontrollieren und zu managen. Unternehmen müssen ein Due-Diligence-Verfahren implementieren, um Risiken in ihrer gesamten Aktivitätskette zu überprüfen und zu mindern. Sie müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um schwerwiegende Verstöße zu verhindern, und auch finanziell dafür einstehen, wenn Geschäftspartner Unterstützung benötigen, um Schäden zu vermeiden. Die Regulatorik fordert nicht nur Transparenz, sondern auch ethische und finanzielle Verantwortung.

Unternehmen müssen dazu Pläne zur Prävention und Schadensbehebung entwickeln und sicherstellen, dass sie sowohl bei der Vorbeugung von Verstößen als auch bei der Beseitigung von Umweltschäden eine aktive Rolle spielen. „Große Unternehmen müssen möglicherweise finanzielle Investitionen tätigen, um Missstände in ihrer Aktivitätskette zu verhindern und zu beheben. Dies unterstreicht die ethische und finanzielle Verantwortung der Unternehmen, Transparenz und Nachhaltigkeit in ihren Geschäftsaktivitäten sicherzustellen“, sagte Karin Lenhard, ESG Verantwortliche, Österreichischer Sparkassenverband.

Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Risikomanagements, insbesondere in Bezug auf CSDDD, erfordert von Unternehmen einige Schritte. Der Prozess beginnt mit der Einrichtung eines Risikomanagementsystems, das CSDDD und den Schutz von Rechtspositionen in die Geschäftsabläufe integriert. Anschließend wird eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der potenziell negative Auswirkungen auf vulnerable Gruppen ermittelt werden. Dies führt zu Maßnahmen zur Prävention, Minderung oder Beendigung der Risiken. Wichtig sei dabei, dass es sich um eine Bemühungspflicht handelt, nicht um eine Erfüllungspflicht. Unternehmen sollen angemessene Schritte einleiten, können jedoch nicht erwarten, alle Risiken in ihrer Lieferkette vollständig zu kontrollieren. Stakeholder-Engagement ist ebenfalls entscheidend: Hierbei werden betroffene Gruppen und Organisationen frühzeitig eingebunden.

Zum Schluss wird die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten regelmäßig überprüft und im Rahmen der CSRD-Berichterstattung veröffentlicht. „Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfordert einen systematischen und risikobasierten Ansatz. Durch die Einbeziehung aller relevanten Stakeholder und die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Sorgfaltspflichten effektiv und nachhaltig umgesetzt werden“, so Maurice Lenz von Deloitte.

AT&S: Praxisbeispiel für die laufende Umsetzung der Anforderungen

AT&S ist ein globaler Anbieter von Leiterplatten mit Standorten in verschiedenen Ländern, was zu komplexen und vielschichtigen Lieferketten führt. Marina Hornasek-Metzl, Vice President Corporate ESG & Quality bei AT&S, verwies darauf, die Risiken in diesen Lieferketten genau zu analysieren und hob die Notwendigkeit kultureller Veränderungen innerhalb des Unternehmens hervor, um ein verantwortungsbewusstes Beschaffungsteam zu etablieren. Dies erfordere Schulung und Fachwissen, um sicherzustellen, dass alle Abteilungen die ESG-Prinzipien verstehen und umsetzen können. Zudem betonte die Expertin die Dringlichkeit, schnell zu handeln, um die Herausforderungen zu bewältigen, und plädierte für eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen und externen Stakeholdern.

davon, ob sie direkt oder indirekt über die Aktivitätskette von der Richtlinie betroffen sind.

Das EU-Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro. Diese Richtlinie zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu kontrollieren und zu managen. Unternehmen müssen ein Due-Diligence-Verfahren implementieren, um Risiken in ihrer gesamten Aktivitätskette zu überprüfen und zu mindern. Sie müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um schwerwiegende Verstöße zu verhindern, und auch finanziell dafür einstehen, wenn Geschäftspartner Unterstützung benötigen, um Schäden zu vermeiden. Die Regulatorik fordert nicht nur Transparenz, sondern auch ethische und finanzielle Verantwortung.

Unternehmen müssen dazu Pläne zur Prävention und Schadensbehebung entwickeln und sicherstellen, dass sie sowohl bei der Vorbeugung von Verstößen als auch bei der Beseitigung von Umweltschäden eine aktive Rolle spielen. „Große Unternehmen müssen möglicherweise finanzielle Investitionen tätigen, um Missstände in ihrer Aktivitätskette zu verhindern und zu beheben. Dies unterstreicht die ethische und finanzielle Verantwortung der Unternehmen, Transparenz und Nachhaltigkeit in ihren Geschäftsaktivitäten sicherzustellen“, sagte Karin Lenhard, ESG Verantwortliche, Österreichischer Sparkassenverband.

Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Risikomanagements, insbesondere in Bezug auf CSDDD, erfordert von Unternehmen einige Schritte. Der Prozess beginnt mit der Einrichtung eines Risikomanagementsystems, das CSDDD und den Schutz von Rechtspositionen in die Geschäftsabläufe integriert. Anschließend wird eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der potenziell negative Auswirkungen auf vulnerable Gruppen ermittelt werden. Dies führt zu Maßnahmen zur Prävention, Minderung oder Beendigung der Risiken. Wichtig sei dabei, dass es sich um eine Bemühungspflicht handelt, nicht um eine Erfüllungspflicht. Unternehmen sollen angemessene Schritte einleiten, können jedoch nicht erwarten, alle Risiken in ihrer Lieferkette vollständig zu kontrollieren. Stakeholder-Engagement ist ebenfalls entscheidend: Hierbei werden betroffene Gruppen und Organisationen frühzeitig eingebunden.

Zum Schluss wird die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten regelmäßig überprüft und im Rahmen der CSRD-Berichterstattung veröffentlicht. „Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfordert einen systematischen und risikobasierten Ansatz. Durch die Einbeziehung aller relevanten Stakeholder und die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Sorgfaltspflichten effektiv und nachhaltig umgesetzt werden“, so Maurice Lenz von Deloitte.

AT&S: Praxisbeispiel für die laufende Umsetzung der Anforderungen

AT&S ist ein globaler Anbieter von Leiterplatten mit Standorten in verschiedenen Ländern, was zu komplexen und vielschichtigen Lieferketten führt. Marina Hornasek-Metzl, Vice President Corporate ESG & Quality bei AT&S, verwies darauf, die Risiken in diesen Lieferketten genau zu analysieren und hob die Notwendigkeit kultureller Veränderungen innerhalb des Unternehmens hervor, um ein verantwortungsbewusstes Beschaffungsteam zu etablieren. Dies erfordere Schulung und Fachwissen, um sicherzustellen, dass alle Abteilungen die ESG-Prinzipien verstehen und umsetzen können. Zudem betonte die Expertin die Dringlichkeit, schnell zu handeln, um die Herausforderungen zu bewältigen, und plädierte für eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen und externen Stakeholdern.