Wissenswertes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sowie über den Sparkassen-Haftungsverbund:
Jedes Geldinstitut, das Einlagen entgegennimmt und/oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, muss per Gesetz einer Sicherungseinrichtung angehören. Einlagen von Kunden, die natürliche Personen sind, sind zu 100% durch die gesetzliche Einlagensicherung gesichert. 1)
Zusätzlich dazu haben die Erste Bank und die rund 50 selbstständigen österreichischen Sparkassen bereits 2002 durch den Sparkassen-Haftungsverbund ein weiteres Sicherheitsnetz geschaffen und haften wechselseitig für die Spar- und Giroeinlagen aller Kunden.
1) Ab dem 01.01.2010 sind Spareinlagen von natürlichen Personen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal Euro 100.000 gesichert.