Gesetzliche Einlagensicherung.
Seit Jänner 2010 gilt in Österreich nämlich eine gesetzliche Einlagensicherung, mit der die Auszahlung des bei einer österreichischen Bank einliegenden Geldes von natürlichen Personen bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro garantiert wird. Damit sind Kapital und Zinsen auf Girokonto, Sparbuch, Profitkonto und Bausparkonto je Bank und natürliche Person bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 100.000 Euro geschützt. Einlagen nichtnatürlicher Personen sind pro Einleger und pro Bank hingegen mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert.
Gesetzliche Anlegerentschädigung.
Die gesetzliche Anlegerentschädigung sichert Forderungen von Kunden gegenüber einer Bank ab, die sich aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere ergeben können. Dies umfasst jene Fälle, in denen die Bank Gelder aus Wertpapiertransaktionen wie zum Beispiel Dividendenzahlungen auf unverzinste Konten gutschreibt und nicht mehr auszahlen kann oder Wertpapiere nicht mehr zurückgegeben werden können. Natürliche Personen erhalten auf diesbezügliche Forderungen Entschädigungen bis maximal 20.000 Euro, juristische Personen oder Personengesellschaften hingegen 90 Prozent ihrer Forderung, höchstens jedoch 20.000 Euro. Der Schutz der gesetzlichen Anlegerentschädigung steht dem Kunden zusätzlich zur Einlagensicherung zu.
„Einlagensicherung und Anlegerentschädigung schützen Kunden in jenen Fällen, in denen sie ihr Vermögen von der Bank nicht mehr ausbezahlt bekommen, weil über das Kreditinstitut der Konkurs eröffnet, die Geschäftsaufsichtverhängt oder eine behördliche Zahlungseinstellung verfügt wurde“, erläutert Roberto Simoni.
Sicherheit durch Haftungsverbund.
Österreichische Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Für Erste Bank und die österreichischen Sparkassen ist das die Sparkassen-Haftungs- Aktiengesellschaft. „Um Kunden
bessere Finanzleistungen und besseren Schutz bieten zu können, haben die Erste Bank und die Sparkassen einen Haftungsverbund gegründet“, so Simoni, „dieser bildet in Krisenzeiten ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Die
Sparkassen im Haftungsverbund haften wechselseitig für die Auszahlung von Kundeneinlagen bis zu 100 Prozent. Der Haftungsverbund sichert dabei währungsunabhängig sowohl Einlagen als auch Wertpapiere.“