Bedingungen für die Nutzung von Internetbanking „George"

(Fassung Jänner 2021)

Um die Lesbarkeit dieser Geschäftsbedingungen zu erleichtern, wurde auf das Gendern verzichtet. Alle personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Sofern in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen „George" verwendet wird, ist damit ein Internetbanking der Erste Bank und Sparkassen gemeint.

Allgemeine Bestimmungen

1) Voraussetzungen:

Für die Nutzung aller Leistungen im Rahmen von "George" ist eine aufrechte Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut erforderlich.

2) Nutzung:

Personen mit einer aufrechten Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut (Konto(mit)inhaber, Zeichnungsberechtigte) werden im Folgenden als "Nutzungsberechtigte" oder "Kunden" bezeichnet.

2.1) Nutzungsberechtigung

Die Berechtigung zur Nutzung der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung kann nur an den Kontoinhaber oder an von diesem bevollmächtigte Personen, sowie an durch das Gesetz bestimmte Vertreter erteilt werden. Personen, die über kein Konto beim Kreditinstitut verfügen, können "George" nur eingeschränkt nutzen, es sind insbesondere keine Zahlungsvorgänge über "George" möglich.

2.2) Log-in und Autorisierung

Die Legitimation und die Freigabe autorisierungspflichtiger Transaktionen erfolgt durch die mit dem Kunden vereinbarte Freigabemethode.

3) Sorgfaltspflicht:

Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die personalisierten Sicherheitsmerkmale (insbesondere PIN, Code) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister sowie Zahlungsdienstleister, die kartengebundene Zahlungsinstrumente ausgeben und Deckungsabfragen durchführen, gelten nicht als "Unbefugte" im Sinne dieser Bestimmung.

Der Kunde ist verpflichtet die Benutzerführung, sowie die Sicherheitshinweise in der jeweiligen Applikation und dem s SicherheitsCenter https://sicherheit.sparkasse.at zu befolgen.

Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der personalisierten Sicherheitsmerkmale hat der Kunde unverzüglich, sobald er davon Kenntnis hat, dem Kreditinstitut bei einer kontoführenden Stelle oder über die Sperrhotline unter + 43 (0) 50100 und der Bankleitzahl des Kreditinstitutes, anzuzeigen. Das Kreditinstitut wird im Zuge der Anzeige unverzüglich die Sperre der personalisierten Sicherheitsmerkmale veranlassen, Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam.

Das Kreditinstitut ist berechtigt, den "George"-Zugang ohne Mitwirkung des Kunden in folgenden Fällen zu sperren:

  • wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von "George" dies rechtfertigen
  • wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung von "George" bzw. der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht, oder
  • wenn im Zusammenhang mit einer mit "George" verbundenen Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhte Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit der Verwendung von mit  "George" verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist und
    • entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten auf Grund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist,
    • beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht.

Das Kreditinstitut wird den Kunden von einer solchen Sperre und deren Gründe, sowie von der Sperre des Zugriffs durch einen Kontoinformationsdienstleister bzw. Zahlungsauslösedienstleister auf ein Zahlungskonto des Kunden und über die Gründe für diese Sperre, in einer der mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre informieren.

Die Informationspflicht besteht nicht, soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die Sperre eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde.

Nach viermaligem Zugriff mit den falschen personalisierten Sicherheitsmerkmalen wird der Zugriff für den Nutzungsberechtigten automatisch gesperrt.

Der Kunde ist berechtigt seinen George-Zugang jederzeit telefonisch bei dem dafür eingerichteten George Helpdesk unter +43 (0) 50100 und der Bankleitzahl des Kreditinstitutes oder persönlich in einer Filiale des Kreditinstitutes sperren zu lassen. Dies hat die Sperre aller Serviceleistungen zur Folge. Die Aufhebung von Zugriffssperren muss vom Kunden entweder schriftlich (Original-Unterschrift) oder persönlich in einer Filiale des Kreditinstitutes beantragt werden.

Bei Nichtzustandekommen des Leitungsaufbaues oder bei Störungen ist der Kunde verpflichtet - zur Schadensminderung - umgehend die anderen Kommunikationsmittel auszuschöpfen (z. B. Telefonanruf im 24h-Service statt Internet).

4) Haftung des Kunden bzw. Kreditinstitutes:

4.1. Haftung des Kunden für Zahlungsvorgänge im Rahmen der Nutzung von „George“

4.1.1. Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments oder auf der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so ist der Kunde dem Kreditinstitut zum Ersatz des gesamten daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde den Schaden

  • in betrügerischer Absicht oder
  • durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihn im
  • Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung und Verwendung von Zahlungsinstrumenten treffenden Sorgfaltspflichten gemäß Punkt 3.

herbeigeführt hat.

4.1.2. Hat der Kunde  die Sorgfaltspflichten gemäß Punkt 3. nur leicht fahrlässig ver­letzt, so ist die Haftung des Kunden für den Schaden auf den Betrag von 50 Euro beschränkt.

4.1.3. Der Kunde haftet nicht:

  • wenn der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments für ihn nicht bemerkbar war oder der Verlust des Zahlungsinstruments durch dem Kreditinstitut zuzurechnende Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurde.
  • für Zahlungsvorgänge, die nach seinem Auftrag an das Kreditinstitut ein bestimmtes Zahlungsinstrument zu sperren, mittels des betreffenden Zahlungsinstruments veranlasst werden; es sei denn, der Kunde hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
  • für Zahlungsvorgänge, bei welchen die Anzeige des Verlusts, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung des Zahlungsinstruments aus von dem Kreditinstitut zu vertretenden Gründen für den Kunden nicht möglich gewesen ist; es sei denn, der Kunde hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
  • für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, bei welchen das Kreditinstitut keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat; es sei denn, der Kunde hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

4.1.4. Wenn der Kunde den Schaden weder in betrügerischer Absicht noch durch vorsätzliche Verletzung einer Sorgfaltspflicht gemäß Punkt 3. herbeigeführt hat, sind bei einer allfälligen Schadensteilung zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut insbesondere die Art der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie die besonderen Umstände, unter denen der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments stattgefunden hat, zu berücksichtigen.

4.1.5. Für Unternehmer finden die Punkte 4.1.1 bis 4.1.4. keine Anwendung. Unternehmer haften bei Schäden aus Zahlungsvorgängen im Rahmen der Nutzung von "George", die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in Punkt 3. festgelegten Sorgfaltspflichten durch den Unternehmer entstehen, bei jeder Art des Verschuldens betraglich unbegrenzt.

4.2. Sonstige Haftung des Kunden  im Rahmen der Nutzung von "George" (soweit es sich nicht um die Haftung für Zahlungsvorgänge (Punkt 4.1) handelt) Sofern der Kunde seine personalisierten Sicherheitsmerkmale einem Dritten überlässt oder sofern ein unberechtigter Dritter infolge einer Verletzung der Sorgfaltspflichten gemäß Punkt 3. des Kunden Kenntnis von den personalisierten Sicherheitsmerkmalen erlangt, trägt der Kunde bis zur Wirksamkeit der Sperre (siehe Punkt 3) die Folgen und Nachteile infolge eines Verlusts, Diebstahls oder einer missbräuchlichen Verwendung des Zahlungsinstruments. Ein allfälliges Mitverschulden des Kreditinstituts ist haftungsmindernd zu berücksichtigen. Ab der Wirksamkeit einer Sperre haftet der Kunde nicht. Punkt 4.2. gilt für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen.

4.3. Für allfällige Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder Software des Kunden oder durch das Nichtzustandekommen des Verbindungsaufbaus mit dem Rechenzentrum des Kreditinstituts entstehen können, haftet das Kreditinstitut nur, sofern es diese Schäden schuldhaft verursacht hat.

4.4. Das Kreditinstitut haftet nicht für die Funktionsfähigkeit und Inhalte von fremden Websites (z. B. Google-Maps), auf die der Kunde im Rahmen von "George" weitergeleitet wird. Ferner stellt das Kreditinstitut klar, dass Inhalte und Meinungen, die auf fremden Websites enthalten sind, nicht zwingend die Meinungen des Kreditinstitutes und dessen Mitarbeiter widerspiegeln.

5) Widerruf/Kündigung:

5.1. Der Kunde kann gegenüber dem Kreditinstitut jederzeit schriftlich die weitere Inanspruchnahme der Leistungen dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.

5.2. Das Kreditinstitut kann das "George"-Nutzungs-Abonnement und/oder die Nutzungsmöglichkeit allfälliger (ausgewählter) Plug-ins jederzeit ohne Angabe der Kündigungsgründe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten aufkündigen.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, in der Kündigung anzugeben, wann das George-Nutzungs-Abonnement und/oder die Nutzungsmöglichkeit allfälliger Plug-ins endet und welches Entgelt für allfällige Plug-ins bis zur Wirksamkeit der Kündigung anfällt.

Erfolgt die Kündigung von "George" durch das Kreditinstitut, wird die Kündigung entweder an die letzte dem Kreditinstitut vom Kunden bekannte E-Mail-Adresse gesendet und/oder in die elektronische Ablage hinterlegt, wobei im zweiten Fall der Kunde zusätzlich über den Eintrag in seinen Posteingang mittels einer gesonderten E-Mail verständigt wird.

Der Kunde hat ein gegebenenfalls für den Zeitraum, in welchem das Abonnement von "George" bzw. der Plug-ins aufrecht war, anfallendes Entgelt zu tragen.

5.3. Die Nutzung von Plug-ins ist vom Bestehen eines aufrechten "George"-Nutzungs-Abonnements abhängig. Endet das "George"-Nutzungsabonnement, enden Abonnements für Plug-ins mit dem Datum des Endes des "George"-Nutzungs-Abonnements automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Plug-ins können sowohl vom Kunden als auch vom Kreditinstitut gesondert gekündigt werden; diesbezüglich gilt die Bestimmung des Punktes 5.2. zur Kündigung bzw. zum Entgelt sinngemäß.

6) Änderung der „Bedingungen für die Nutzung von Internetbanking "George"“

Änderungen der „Bedingungen für die Nutzung von Internetbanking "George"“ werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen.

Die Mitteilung kann mittels Brief, postalischer Zusendung eines Kontoauszuges oder – sofern der Kunde damit einverstanden ist - auf elektronische Weise erfolgen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der „Bedingungen für die Nutzung von Internetbanking "George"“ betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen „Bedingungen für die Nutzung von Internetbanking "George"“ auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen.

Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der „Bedingungen für die Nutzung von Internetbanking "George"“ hat der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag) kostenlos fristlos zu kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. Die vorstehenden Absätze finden auf die Änderung der Leistungen des Kreditinstitutes (einschließlich Habenzinsen) und Entgelte des Kunden (einschließlich Sollzinsen) keine Anwendung.

"George"
Besondere Bestimmungen

7.1.) Die Leistungen von „George“ umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche - alle Details kann der Kunde den Informationen auf der Homepage des Kreditinstitutes entnehmen:

  • Durchführung von Zahlungsvorgängen (Überweisungen, Lastschriften,)
  • Finanz-, Konto- und Transaktionsübersicht
  • Online Abschluss von Produkten
  • Debit- und Kreditkarten
  • Sparen
  • Finanzierungen
  • Leasing, Versicherungen, Bausparen
  • Wertpapierservice
  • Elektronische Ablage
  • Einstellungen
  • Plug-ins
  • George-App
  • Kommunikation
  • Service

8) Durchführung von Überweisungen

Die Durchführung von Überweisungen erfolgt unverzüglich, jedenfalls taggleich, sofern die Datenbestände bis zu den vom Kreditinstitut festgelegten Cut-Off-Zeiten zur Bearbeitung vorliegen. Anderenfalls kann die Durchführung der Überweisungsaufträge am nächsten Geschäftstag erfolgen, der dem Tag der Datenübertragung durch den Auftraggeber folgt. Die Durchführung von „Echtzeit-Überweisungen“ erfolgt jedenfalls unverzüglich, wobei die Cut-Off-Zeiten nicht zur Anwendung gelangen und es auch nicht darauf ankommt, ob der Auftrag an einem Geschäftstag erteilt wird. Für das Einlangen aller Aufträge sind Datum und Uhrzeit der im Kreditinstitut installierten EDV-Ausstattung maßgeblich.

9) Nutzungszeiten

Der Kunde kann "George" von Montag bis Sonntag zwischen 0.00 und 24.00 Uhr verwenden. Aufgrund von Wartungsarbeiten ist es möglich. dass der Zugang zu "George" eingeschränkt ist.

10) Nutzung des „George‟ Wertpapierservice

10.1.) Nutzungsrecht von Wertpapierinformationen

Der Kunde ist verpflichtet, Marktdateninformationen aus diesem Service nur für eigene Zwecke zu nutzen und versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kreditinstitutes, Wertpapier Marktdateninformationen aus „George“ insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder Dritten zur Nutzung zu überlassen oder sie in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Der Kunde erkennt an, dass Informationen, die das Kreditinstitut von Fremdanbietern bezieht oder die von einem Fremdeingeber in das Informationssystem eingegeben werden und vom Kreditinstitut als solche gekennzeichnet sind, dem Kreditinstitut nicht zurechenbar sind und vom Kreditinstitut auf Grund der Datenmenge auch nicht überprüft werden können. Sollte das Kreditinstitut dennoch Kenntnis von der Unrichtigkeit eines zur Verfügung gestellten Inhaltes erhalten, verpflichtet sich das Kreditinstitut diesen Inhalt unverzüglich richtig stellen zu lassen oder die Entfernung zu veranlassen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Fremdanbietern an Teilen des Service Schutzrechte zustehen können. Der Kunde verpflichtet sich im „George“ und „George“ Marktdatenportal enthaltene Urheberrechtsvermerke und andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten.

10.2.) Durchführung von Wertpapieraufträgen

4.2.1.) Erteilung von Aufträgen mittels „George“

Das Kreditinstitut ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aufträge durchzuführen, wenn und insoweit sich keine Deckung auf dem/den Verrechnungskonto/-konten findet. Das Kreditinstitut ist bemüht, die Aufträge unverzüglich durchzuführen.

Das Kreditinstitut ist aus objektiven Gründen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Auftragserteilung berechtigt, bei mittels Internet bzw. Telekommunikation erteilten Aufträgen vor Ausführung eine Auftragsbestätigung einzuholen bzw. Aufträge abzulehnen.

Verkaufsaufträge beziehen sich mangels anderer Weisung auf die zuerst erworbenen Werte. Für das Einlangen aller Aufträge sind Datum und Uhrzeit der im Kreditinstitut installierten EDV Ausstattung maßgeblich.

Für den Fall, dass die Erteilung eines Wertpapierauftrages mittels „George“ aufgrund einer Störung nicht möglich ist, ist der Kunde, wenn er eine Telefonvereinbarung mit dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, verpflichtet zur Schadensminderung den Auftrag umgehend telefonisch beim zuständigen Betreuer zu erteilen. Nach Identitätsfeststellung des Kunden wird das Kreditinstitut solche Aufträge als verbindlichen Auftrag des Verfügungsberechtigten des genannten Depots ansehen. Sollten beim Kreditinstitut solche Aufträge bei anderen Stellen einlangen, ist das Kreditinstitut berechtigt aber nicht verpflichtet, die betreffenden Transaktionen entgegenzunehmen und durchzuführen. Das Kreditinstitut übernimmt in diesem Fall keine Gewähr für die fristgerechte bzw. unverzügliche Bearbeitung. Außerhalb der Filialöffnungszeiten ist der Kunde verpflichtet, den Helpdesk zu kontaktieren (+43 (0) 5 0100 + Bankleitzahl des Kreditinstitutes).

10.2.2.) Weiterleitung von Aufträgen

Das Kreditinstitut leitet in „George“ erteilte Aufträge in der Zeit von Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 22.00 Uhr weiter. Aufträge die uns außerhalb dieses Zeitraums oder an handelsfreien Tagen des gewählten Marktplatzes erreichen, werden vorgemerkt und mit Beginn des nächsten Handelstages bzw. der Erreichbarkeit unseres Handelspartners weitergeleitet.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Auftrag zum aktuellen An- oder Verkaufskurs der von ihm selbst gewählten Börse bzw. in einem anerkannten alternativen Handelssystem durchgeführt wird.

Der Kunde muss sich selbständig über die verschiedenen Handelszeiten und Usancen der einzelnen Marktplätze informieren.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Durchführung von In-sich-Geschäften (Crossings) und Leerverkäufen (Short Selling) gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und verpflichtet sich diese zu unterlassen. Unter Leerverkauf versteht man den Verkauf eines Wertpapiers, von dem der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht Eigentümer ist. Der Verkäufer profitiert von dem Leerverkauf, wenn das verkaufte Wertpapier im Preis sinkt, da das Wertpapier hier erst in der Zukunft geliefert werden muss. Ausgenommen vom Verbot sind gedeckte Leerverkäufe (diesen liegt ein Leihgeschäft zugrunde), die zur Absicherung bereits bestehender Positionen dienen. Bei In-sich-Geschäften besteht eine Identität zwischen Käufer und Verkäufer. Es wird ein marktgerechtes Geschäft vorgetäuscht, um den Kurs einer Aktie nach oben oder nach unten zu manipulieren. Eine solche Kursmanipulation verstößt gegen die Handelsusancen und kann von den jeweiligen Aufsichtsbehörden verfolgt werden.

10.2.3.) Abrechnung von Aufträgen

Bis 18.00 Uhr ausgeführte Aufträge in Euro werden an österreichischen Bankwerktagen durch das Kreditinstitut taggleich abgerechnet.

Für die Abrechnung von ausgeführten Aufträgen, bei denen eine Fremdwährungskonvertierung stattfindet, werden die regelmäßig angepassten Geld- bzw. Briefkurse herangezogen. Die aktuellen Marktentwicklungen sind unter "www.produkte.erstegroup.com > Märkte & Trends > Währungen" einsehbar. Sondervereinbarungen betreffend Kursspannen bleiben aufrecht (Spannen von Geld- und Briefkursen, die Spesen für Auslandszahlungsverkehr entnehmen Sie dem Konditionenaushang). Alle Aufträge, deren Ausführung nach 22.00 Uhr erfolgt, gelangen mit der ersten Devisenkursstellung spätestens am nächsten Werktag zur Abrechnung.

eps-Überweisung

11) Leistungsumfang

Für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet bietet die eps-Überweisung die Möglichkeit, die Zahlung in Form eines Überweisungsauftrages direkt im Internet abzuwickeln. Die Daten des Händlers werden dabei direkt in das Zahlungsinstrument eps-Überweisung übernommen. Eine eps-Überweisung ist auch bei Händlern möglich, die zu einem mit eps interoperablen Zahlungssystem gehören.


12. Ausschluss des Widerrufes

Die sofortige Bezahlung von im Internet gekauften Waren und Dienstleistungen mittels der eps Überweisung ist für den Händler eine garantierte Zahlung und damit vom Auftraggeber nicht mehr widerrufbar, wenn der Zahlungsauftrag beim Kreditinstitut eingegangen ist.

Eine eps-Überweisung mit einem zukünftigen Durchführungstermin kann der Kunde nach dem Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Termin nicht mehr widerrufen.

13. Reines Zahlungsinstrument

Die eps-Überweisung ist ein reines Zahlungsinstrument. Gegenüber dem Kreditinstitut sind daher Einwendungen aus dem Grundgeschäft nicht zulässig.

e-Identifikation