Sparkassenstiftungen sind auf unbestimmte Zeit errichtet – ein Indiz für Verlässlichkeit und Beständigkeit. Die enge Verbindung von Sparkasse und Stiftung stärkt die Identifikation der Stiftung mit der Region, denn in den Sparkassen weiß man um die Anliegen, Wünsche und Ideen der Menschen in der Region – und was es braucht, diese umzusetzen.
Der Stiftungszweck ist in der Stiftungserklärung umschrieben. Für alle Sparkassenstiftungen gilt, dass es sich um gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zuwendungen handeln muss.
Jede Sparkassenstiftung entscheidet unabhängig, mit welchen Zielsetzungen gemeinnützige Vereine, Institutionen und regionale Körperschaften unterstützt werden. Die Themenschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:
- Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Breitensport
- Jugend
- Karitatives und Soziales
- Kirchen
- Kunst und Kultur
- Umwelt
Geleitet wird eine Sparkassenstiftung vom jeweiligen Stiftungsvorstand. Dieser verwaltet bzw. vertritt die Privatstiftung und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszwecks.
Als Mitglieder im Stiftungsvorstand finden sich meist Persönlichkeiten aus der Marktregion der Sparkasse, etwa Vertreter von Gemeinden, Wirtschaft, Vereinen etc.