Stiftungen

Stiftungszweck

Verlässliche Investition in der Region

Was unterscheidet Sparkassen von anderen Bankinstituten? Der Gemeinwohlauftrag, der bereits mit der Gründung der ersten Sparkassen vor 200 Jahren festgeschrieben und seitdem gelebt worden ist. Die moderne Rechtsform der Stiftung ermöglicht es den Sparkassen heute, diesem Gemeinwohlauftrag nachzukommen.

35 Sparkassenstiftungen stehen für die Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung der Region. Sie sind Impulsgeber für die Entwicklung der regionalen und gesellschaftspolitischen Infrastruktur. Durch die Aktienbeteiligung sind die Sparkassenstiftungen eng mit ihren jeweiligen Sparkassen verbunden. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Dividendenerträge wird jährlich für regionale Projekte ausgegeben. Investiert wird in die Sicherheit und Infrastruktur der umliegenden Gemeinden, in Kunst, Kultur und Brauchtum. Karitativ und sozial tätige Vereine und Gruppen werden unterstützt, Projekte für die Jugend und den Sport finanziert oder Ideen, die der Umwelt zugute kommen, gefördert. Auch in die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung investieren einige der Sparkassenstiftungen.

Sparkassenstiftungen sind auf unbestimmte Zeit errichtet – ein Indiz für Verlässlichkeit und Beständigkeit. Die enge Verbindung von Sparkasse und Stiftung stärkt die Identifikation der Stiftung mit der Region, denn in den Sparkassen weiß man um die Anliegen, Wünsche und Ideen der Menschen in der Region – und was es braucht, diese umzusetzen. Der Stiftungszweck ist in der Stiftungserklärung umschrieben. Für alle Sparkassenstiftungen gilt, dass es sich um gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zuwendungen handeln muss.

Jede Sparkassenstiftung entscheidet unabhängig, mit welchen Zielsetzungen gemeinnützige Vereine, Institutionen und regionale Körperschaften unterstützt werden. Die Themenschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

  • Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Breitensport
  • Jugend
  • Karitatives und Soziales
  • Kirchen
  • Kunst und Kultur
  • Umwelt
Geleitet wird eine Sparkassenstiftung vom jeweiligen Stiftungsvorstand. Dieser verwaltet bzw. vertritt die Privatstiftung und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Als Mitglieder im Stiftungsvorstand finden sich meist Persönlichkeiten aus der Marktregion der Sparkasse, etwa Vertreter von Gemeinden, Wirtschaft, Vereinen etc.

Geschichte

Aus der Geschichte: Kern der Gemeinnützigkeit

„ … die den Zweck hat, dem Fabriksarbeiter, dem Handwerker, dem Taglöhner, dem Dienstboten, dem Landmanne, oder sonst einer gewerbsfleißigen und sparsamen Person die Mittel an die Hand zu geben, von ihrem mühsamen Gewerbe von Zeit zu Zeit ein kleines Kapital zurückzulegen, um solches in späteren Tagen zur Begründung einer besseren Versorgung, zur Aussteuer, zur Aushilfe in Krankheit, im Alter oder zur Erreichung irgendeines löblichen Zweckes zu erwerben.“

Aus dieser richtungweisenden Formulierung in der Gründungsurkunde der Ersten Österreichischen Spar-Casse hat sich für nunmehr beinahe 200 Jahren das Prinzip der Gemeinnützigkeit der Sparkassen abgeleitet. Im Sparkassenregulativ von 1844 war die Gemeinnützigkeit als Aufgabe der Sparkassen auch ausdrücklich festgeschrieben. Sie fand später im Sparkassengesetz 1979 in Form der dort vorgesehenen Widmungsrücklage einen neuen Ausdruck.

Wandel der Gemeinnützigkeit:

Marksteine für die weitere Entwicklung waren:

  • das Sparkassen-Regulativ des Jahres 1844,
  • das Musterstatut 1853, das auch die Gründung von Gemeindesparkassen ermöglichte, und
  • das Musterstatut von 1872, das die ursprüngliche Beschränkung des Geschäfts auf „minderbemittelte Kreise“ aufhob.
Damit wurden die Sparkassen von reinen Humanitätsanstalten zu Geldanstalten humanitären Charakters, die mit allen Bürgern in Geschäftskontakt treten konnten.

„ … die den Zweck hat, dem Fabriksarbeiter, dem Handwerker, dem Taglöhner, dem Dienstboten, dem Landmanne, oder sonst einer gewerbsfleißigen und sparsamen Person die Mittel an die Hand zu geben, von ihrem mühsamen Gewerbe von Zeit zu Zeit ein kleines Kapital zurückzulegen, um solches in späteren Tagen zur Begründung einer besseren Versorgung, zur Aussteuer, zur Aushilfe in Krankheit, im Alter oder zur Erreichung irgendeines löblichen Zweckes zu erwerben.“

Aus dieser richtungweisenden Formulierung in der Gründungsurkunde der Ersten Österreichischen Spar-Casse hat sich für nunmehr beinahe 200 Jahren das Prinzip der Gemeinnützigkeit der Sparkassen abgeleitet. Im Sparkassenregulativ von 1844 war die Gemeinnützigkeit als Aufgabe der Sparkassen auch ausdrücklich festgeschrieben. Sie fand später im Sparkassengesetz 1979 in Form der dort vorgesehenen Widmungsrücklage einen neuen Ausdruck.

Wandel der Gemeinnützigkeit:

Marksteine für die weitere Entwicklung waren:

  • das Sparkassen-Regulativ des Jahres 1844,
  • das Musterstatut 1853, das auch die Gründung von Gemeindesparkassen ermöglichte, und
  • das Musterstatut von 1872, das die ursprüngliche Beschränkung des Geschäfts auf „minderbemittelte Kreise“ aufhob.
Damit wurden die Sparkassen von reinen Humanitätsanstalten zu Geldanstalten humanitären Charakters, die mit allen Bürgern in Geschäftskontakt treten konnten.

Stiftungs-Award CIVITAS

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