Was bietet Ihnen die klassische s Privat-Pension?
Flexible Gestaltung, garantierte Pensionszahlungen und attraktive Zusatzleistungen. Am Ende der Laufzeit haben Sie die Wahl: einmalige Kapitalauszahlung oder regelmäßige Pension auf Lebenszeit. Starten Sie jetzt, und genießen Sie später unbeschwert Ihren Ruhestand.
Leistungen & Vorteile
- Garantiezins auf die Sparprämie im Deckungsstock
- Garantierte Auszahlung auf Lebenszeit
- Frei wählbare Versicherungssumme für den Ablebensfall
- Ertrags-Retter inkludiert
- Was ist der Ertrags-Retter?
Der Ertrags-Retter sichert Ihre Erträge aus der Aktienveranlagung ab. Ihre Erträge werden in eine sicherheitsbetonte Veranlagung mit Garantiezins umgeschichtet. Erzielte Erträge gehen nicht verloren und erhöhen die Garantieleistung.
- Was ist der Ertrags-Retter?
- Die Höhe Ihrer Einzahlung können Sie frei bestimmen
- Wählen Sie zwischen Pensions- und Kapitalauszahlung
- Ihre Prämieneinzahlung wird aufgeteilt in:
- Sicherheitsbetonte Veranlagung
- Ertragsorientierte Aktienveranlagung
- Keine Vermögenszuwachssteuer und keine KESt
- Rentenleistung über viele Jahre ESt-frei
Wozu brauche ich eine private Zusatzpension?
6 Gründe, warum Sie die private Pensionsversicherung abschließen sollten
- Ihr Geld ist sicher angelegt
Ihre monatliche Rente oder Ihr Pensionskapital wird Ihnen auf den Cent genau garantiert. - Die Basis ist fix
Damit Ihre Pensionsansprüche gesichert sind, bleibt die Berechnungsgrundlage gleich – vom Abschluss bis zur Auszahlung. - Die Höhe ist garantiert
Sie setzen die Höhe der Auszahlung selbst fest – und diese ist garantiert. - Gewinnbeteiligung
Durch eine ertragsorientierte Aktienveranlagung kann sich Ihre Auszahlung erhöhen. - Sie bestimmen die Art der Auszahlung
Sie wählen, wie Ihre Pension ausgezahlt wird: als monatliche Rente, entweder lebenslang oder bis zu einem gewissen Zeitpunkt. Oder als einmalige Kapitalauszahlung. Und Sie entscheiden, wie die erwirtschafteten Gewinne zugeteilt werden. - Sie sichern Ihre Lieben ab
Mit einem namentlichen Bezugsrecht können Sie festlegen, wer im Ablebensfall das Kapital erhalten soll – ähnlich einer Ablebensversicherung, unabhängig von Verlassenschaft und Erbrecht.