Seit 1.1.2019 ist das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassengruppe („Haftungsverbund“) als gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt.
Kundeneinlagen sind bis 100.000 Euro pro Kund:in und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar bis 500.000 Euro. Der Haftungsverbund setzt alles daran, dass es niemals zu einem Sicherungsfall kommt und die Kundeneinlagen sicher veranlagt sind.
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