Seit 1.1.2019 ist das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassengruppe („Haftungsverbund“) als gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt.
Kundeneinlagen sind bis 100.000 Euro pro Kund:in und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar bis 500.000 Euro. Der Haftungsverbund setzt alles daran, dass es niemals zu einem Sicherungsfall kommt und die Kundeneinlagen sicher veranlagt sind.
Die wesentlichen Bestimmungen
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern erstattungsfähig – etwa Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher und täglich fällige Sparbücher.
Auch Einlagen in allen Fremdwährungen sind gesichert. In Sonderfällen gilt für maximal 12 Monate eine erhöhte Einlagensicherung von bis zu 500.000 Euro.
Weitere nützliche Informationen
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