Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern erstattungsfähig – etwa Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher und täglich fällige Sparbücher.
Auch Einlagen in allen Fremdwährungen sind gesichert. In Sonderfällen gilt für maximal 12 Monate eine erhöhte Einlagensicherung von bis zu 500.000 Euro.
Grundsätzlich für alle Kund:innen, egal ob Private oder Unternehmen. Ausgenommen sind Finanzinstitute, Pensions- und Rentenfonds und staatliche Stellen wie Bund, Länder, Gemeinden etc.
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