Hinweis: Im Falle des Ausscheidens von Wirtschaftsgütern bzw. Wertpapieren vor Ablauf der Mindesthaltefrist von 4 Jahren (z. B. durch Veräußerung), kommt es regelmäßig zu einer Nachversteuerung des geltend gemachten Freibetrags. Scheiden Wertpapiere vor Ablauf von 4 Jahren aus, kann eine Nachversteuerung nur dann unterbleiben, wenn im Jahr des Ausscheidens statt der Wertpapiere geeignete körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Eine Wertpapierersatzbeschaffung ist grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Ersatzbeschaffung innerhalb von 2 Monaten bei vorzeitiger Tilgung seitens des Emittenten).
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere Investitionen in PKW, Luftfahrzeuge, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Die richtige Finanzierung:
Sprechen Sie mit uns über Ihre Investitionspläne. Die Erste Bank und Sparkassen bieten eine umfassende Palette an Kredit- und Leasingfinanzierungen. Eine detaillierte Analyse Ihres Vorhabens hilft Ihnen bei der Entscheidung, welche Alternative für Sie die vorteilhafteste ist, um günstig zu finanzieren und die steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Steuerlich wirksame Wertpapierveranlagung:
Um den Gewinnfreibetrag bei der Veranlagung in Wertpapiere zu nutzen, müssen diese den Richtlinien zur Wertpapierdeckung steuerlich anerkannter Pensionsrückstellungen entsprechen. Unsere Kundenbetreuer informieren Sie gern und helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl.
Die folgenden Fonds der ERSTE-SPARINVEST KAG und der Sparkassengruppe erfüllen alle gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung: