Bitte beachten Sie, dass die in Österreich eingehobene EU-Quellensteuer als Vorauszahlung der im Heimatland fälligen Einkommensteuer anzusehen ist und Sie für die ordnungsgemäße Versteuerung ausländischer Zinserträge in Ihrem Heimatland verantwortlich sind.
* Die Grandfathering-Regelung bezeichnet in- und ausländische Pfandbriefe, Bank- sowie Unternehmensanleihen, deren Erstemission vor dem 01.03.2001 erfolgte. Gemäß Übergangsbestimmung unterliegen die Zinsen nicht der EU-Quellensteuer. Diese Bestimmung gilt bis längstens 31.12.2010.
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