Ombudsmann
Der Ombudsmann unterstützt Sie z.B. bei folgenden Fällen:
- Wenn die Sparkasse Ihre Beschwerde nicht ausführlich genug behandelt hat
- Wenn Sie sich über Gebühren, Spesen, Kreditratenhöhen usw. nicht ausreichend informiert fühlen
- Wenn die Sparkasse Ihnen die Buchungen auf Ihrem Kontoauszug nicht ausreichend erklären konnte
- Wenn Sie Fragen, Anfragen und Beschwerden zu grenzübergreifenden Überweisungen mit Beträgen bis 15.000 Euro haben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte schriftlich an den Arbeitskreis „Ombudsstellen der österreichischen Kreditwirtschaft", c/o Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstr.63, Postfach 320, 1045 Wien
In folgenden Fällen kann der Ombudsmann nichts für Sie tun:
- Wenn es sich um eine wirtschaftliche Entscheidung der Sparkasse handelt, z.B. wenn man Ihnen den gewünschten Kredit nicht oder nicht in der gewünschten Höhe gewährt, Ihnen die Gebühren und Spesen sowie die Kreditzinssätze zu hoch vorkommen
- Wenn um Auskünfte über bestimmte Produkte und Serviceleistungen einer Sparkasse ersucht wird
- Wenn Sie sich bereits an den Ombudsmann Ihrer Sparkasse gewendet haben
- Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist
- Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist


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