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In Österreich gibt es zwei Systeme der Abfertigungsvorsorge.
Abfertigung Neu:
Die Abfertigung Neu gilt für alle Dienstverhältnisse, die ab 01.01.2003 beginnen und seit 01.01.2008 auch für Selbstständige.
Abfertigung Alt: Die Abfertigung Alt gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 01.01.2003 begonnen haben. Abhängig von der im Unternehmen geleisteten Dienstzeit können Abfertigungsansprüche bis zu einem Jahresgehalt betragen.
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