Steuerfreier Ertrag mit 166,66 % Mindestauszahlung* auf die Nettoprämie
Die Tilgung am Laufzeitende (1.6.2027) erfolgt unabhängig von der Marktentwicklung während der Laufzeit mit zumindest* 166,66 % auf die Nettoprämie.
Sicherheit durch Ablebensschutz:
Im Ablebensfall kommen 105 % Ihres aktuellen Guthabens zur Auszahlung, mindestens wird aber die Einmalprämie ausgezahlt.
Vorzeitige Teilentnahme:
Vorzeitiger Zugriff auf Ihr Kapital ist möglich. Während der Laufzeit können Sie jederzeit bis zu 25 % der Versicherungssumme entnehmen – steuerfrei und ohne Abschläge!
Beispiel:
Investieren Sie 10.400 Euro, so können Sie während der Vertragslaufzeit bis zu 4.166 Euro (= 25 % der Versicherungssumme) vorzeitig entnehmen.
Alle Vorteile auf einen Blick
- Mindestauszahlung* zum Ablauf
- Erhalt der Kaufkraft durch Inflationsschutz
- Rendite zumindest* 4,2 % p. a. im Vergleich zu einer KESt-pflichtigen Veranlagung zum Ablauf
- keine Kapitalertrag- oder Einkommensteuer auf Kapitalleistung zum Ablauf
- Ablebensleistung: 105 % des aktuellen Guthabens, zumindest Einmalprämie
- keine zusätzlichen Depotgebühren oder Ausgabeaufschläge
- Zugriff auf 25 % der Versicherungssumme (bis zu 40 % der Einmalprämie) ohne Abschläge möglich
Wir beraten Sie gerne:
Wenn Sie mehr über die Vorteile des s Ertrags-Concepts 166,66 Inflationsschutz wissen möchten, kommen Sie jetzt zu Ihrem Kundenbetreuer in Ihrer Filiale.