Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag für begünstigte Investitionen:

Mit dem Steuerreformgesetz 2009 (ab Veranlagung 2010) wurde der Gewinnfreibetrag für begünstigte Investitionen von 10 % auf 13 % erhöht. Es handelt sich um eine steuerlich sehr attraktive Begünstigung, da der Gewinnfreibetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage (d. h. den Gewinn) senkt und dadurch die Einkommensteuerbelastung reduziert.

Was wird gefördert?

Mit dem Gewinnfreibetrag können ab der Veranlagung 2010 13 % des Gewinns einkommensteuerfrei gestellt werden.

Neu ist der Grundfreibetrag, der bis zu einer Bemessungsgrundlage von 30.000 Euro jeder natürlichen Person mit betrieblichen Einkünften zusteht. Dieser Grundfreibetrag wird im Veranlagungsweg „automatisch“ vom Finanzamt berücksichtigt.
Für Gewinne über 30.000 Euro kann der Gewinnfreibetrag ebenfalls in Anspruch genommen werden, sofern Investitionen in bestimmte Sachanlagen oder begünstigte Wertpapiere vorgenommen werden. Dieser investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist mit 100.000 Euro begrenzt und vom Steuerpflichtigen in der Veranlagung auszuweisen.

Voraussetzung für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags:

  • Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu.
  • Der Gewinn stammt aus einer betrieblichen Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit).
  • Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt.
  • Für Gewinne über 30.000 Euro wird im gleichen Kalenderjahr in bestimmte Sachanlagen oder in begünstigte Wertpapiere investiert.

Folgende Investitionen sind begünstigt:

  • Die Anschaffung von ungebrauchten abnutzbaren körperlichen Anlagegütern mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer (Maschinen/Geräte, EDV-Anlagen, Betriebs-/Geschäftsausstattung, Fiskal-LKW´s). Die normale Abschreibung für Abnutzung kann zusätzlich geltend gemacht werden.
  • Der Erwerb von Wertpapieren, die gem. § 14 EStG auch zur Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind. Die Mindest(rest-)laufzeit derartiger Wertpapiere muss 4 Jahre betragen.

Hinweis: Im Falle des Ausscheidens von Wirtschaftsgütern bzw. Wertpapieren vor Ablauf der Mindesthaltefrist von 4 Jahren (z. B. durch Veräußerung), kommt es regelmäßig zu einer Nachversteuerung des geltend gemachten Freibetrags. Scheiden Wertpapiere vor Ablauf von 4 Jahren aus, kann eine Nachversteuerung nur dann unterbleiben, wenn im Jahr des Ausscheidens statt der Wertpapiere geeignete körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Eine Wertpapierersatzbeschaffung ist grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Ersatzbeschaffung innerhalb von 2 Monaten bei vorzeitiger Tilgung seitens des Emittenten).

Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere Investitionen in PKW, Luftfahrzeuge, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter.
 

Die richtige Finanzierung:

Sprechen Sie mit uns über Ihre Investitionspläne. Die Erste Bank und Sparkassen bieten eine umfassende Palette an Kredit- und Leasingfinanzierungen. Eine detaillierte Analyse Ihres Vorhabens hilft Ihnen bei der Entscheidung, welche Alternative für Sie die vorteilhafteste ist, um günstig zu finanzieren und die steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
 

Steuerlich wirksame Wertpapierveranlagung:

Um den Gewinnfreibetrag bei der Veranlagung in Wertpapiere zu nutzen, müssen diese den Richtlinien zur Wertpapierdeckung steuerlich anerkannter Pensionsrückstellungen entsprechen. Unsere Kundenbetreuer informieren Sie gern und helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl.

Die folgenden Fonds der ERSTE-SPARINVEST KAG und der Sparkassengruppe erfüllen alle gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung:

  • ERSTE IMMOBILIENFONDS
  • ESPA BOND EURO-MIDTERM
  • ESPA BOND EURO-MÜNDELRENT
  • ESPA BOND EURO-RESERVA
  • ESPA CASH EURO-MÜNDEL
  • ESPA PORTFOLIO BALANCED 30
  • ESPA PORTFOLIO BALANCED 50
  • ESPA PORTFOLIO TARGET 4
  • RT VORSORGE § 14 RENTENFONDS
  • SALZBURGER SPARKASSE BOND EUROLAND
  • TOP-FONDS IV „DER PLANENDE“ D. STEIERMÄRK. SPARKASSE

Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater, wie Sie die steuerliche Förderung am besten nutzen können. Ihr Kundenbetreuer berät Sie gern persönlich über vorteilhafte Finanzierungs- und Veranlagungsvarianten.