Ausführungsgrundsätze / Execution Policy

Erste Bank,
Stand 01. Juni 2023

Die Erste Bank wird sämtliche Aufträge ihrer Kunden an die Erste Group Bank AG (im Folgenden kurz „Erste Group“ genannt) zur Ausführung weiterleiten. Die Wahl der Erste Group erfolgt aufgrund der Berücksichtigung der besonderen Leistungsbeziehungen. Nach sorgfältiger Prüfung auf Basis der gesetzlichen Anforderungen ist die Erste Bank der Auffassung, dass die Erste Group die bestmögliche Ausführung von weitergeleiteten Aufträgen für ihre Kunden gewährleistet.

Die Ausführung von Kundenaufträgen über die Erste Group ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Erste Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften und berücksichtigt die speziellen Anforderungen der Erste Bank. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die Erste Group der Erste Bank auch die notwendige Infrastruktur und die benötigten Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung.

Weitere Synergieeffekte werden erzielt durch die Bereitstellung von:

  • Orderrouting, Abrechnungs-und Abwicklungsfunktionalitäten
  • Marktzugängen über die Erste Group
  • Wartung und Weiterentwicklung der EDV-Systeme
  • Support-Leistungen im Tagesgeschäft wie Hotline-Funktion oder Notfall-Support bei Systemausfällen
  • Unterstützung und Interessenvertretung in Gremien-und Projektarbeit
  • konkurrenzfähigen Datenverarbeitungssystemen für die Orderbearbeitung im Filialgeschäft und Brokerage im Einklang mit unseren Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen

Die Ausführungsgrundsätze der Erste Group gelten auch dann, wenn die Erste Bank bzw. ihr Erfüllungsgehilfe „Erste Asset Management GmbH“ in Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwirbt oder veräußert.

Das Institut hat die Effizienz und Wirksamkeit der Vorkehrungen und der Ausführungsgrundsätze zu überwachen.

Hier finden Sie die beiden Dokumente zu den Ausführungsgrundsätzen zum Durchblättern: