Erste Bank und Sparkassen bieten Ihnen eine breite Palette an Spar- und Veranlagungsmöglichkeiten – ob es sich um die kurzfristige Veranlagung liquider Mittel handelt, das „Parken“ von Geldern bis zu einem bestimmten Zahlungstermin oder die langfristige Geldanlage als Vorsorge für künftige Investitionen.
Zur kurzfristigen Veranlagung eignen sich:
- s Termin Sparen
- s Kapital Sparen
Beim s Termin Sparen wählen Sie eine Laufzeit zwischen 1 und 12 Monaten zu einem garantierten, fix vereinbarten Zinssatz. Teilbeträge können Sie trotzdem jederzeit und beliebig oft beheben. Die Zinsgarantie gilt für Ihr restliches Guthaben weiterhin.
Das s Kapital Sparen eignet sich für Beträge, die einmalig für eine bestimmte Laufzeit angelegt werden. Trotz garantiertem Zinssatz können Sie Teilbeträge jederzeit und beliebig oft abheben. Die Zinsgarantie gilt für Ihr restliches Guthaben weiterhin.
Das Vermögen von Gemeinden ist beschränkt körperschaftssteuerpflichtig.
Für die längerfristige Veranlagung bieten wir Ihnen folgende Anlageformen:
- ERSTE-INTERBOND G1
- EUROBOND G1
Der ERSTE-INTERBOND G1 ist ein Anleihenfonds, der vorrangig in KESt-freie Anleihen mit sehr guter bis guter Bonität investiert. Das Rating der Anleihen liegt großteils bei AAA und im Durchschnitt bei AA+. Der unbesicherte Fremdwährungsanteil kann bis zu 15 % betragen.
Der EUROBOND G1 ist ein Euro-Rentenfonds mit europäischem Anlageuniversum ohne Fremdwährungsrisiko. Der Fonds investiert vorrangig in KESt-freie Anleihen nach ethisch-nachhaltigen (sozial- und umweltverträglichen) Grundsätzen.
Ihr Kommunalbetreuer der Erste Bank oder Sparkasse erzählt Ihnen gern mehr über diese Formen der langfristigen Finanzierung von Gemeinden. Nutzen Sie die erweiterten Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr – wir kommen auch gern zu Ihnen.
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